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Motorrevision 3.0 24V
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Seite 5 von 9

Autor:  obenhaus [ Do 9. Aug 2012, 16:16 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Motorrevision 3.0 24V

So, nun ist per Fax das Schreiben der anwaltlichen Vertreter des Autohauses eingegangen:

"[...]

Uns liegt Ihr Schreiben vom 06.08.2012 zur beantwortung vor.

In der Tat wurde verabredet, dass Sie einen gebrauchten Rumpfmotor beisteuern würden. Nach Absprache wurde dieser Motor nur insoweit geöffnet (Ölwanne), um zu überprüfen, ob die Haupt- und Pleuellager in Ordnung seien. Nach dieser Überprüfung erteilten Sie den Auftrag, den Motor einzubauen. Dies erfolgte auch zeitgerecht und bei diesem Probelauf stellte sich heraus, dass der Motor "klappert" und dieses nicht zu beseitigen ist.

Dies kann sich nur damit erklären, dass der von Ihnen gelieferte Gebraucht motor einen entsprechenden Defekt aufweist, der von unserer Partei nicht zu verantworten ist und auch nicht zu reparieren ist. Er kann noch nicht einmal diagnostiziert werden, da sämtliche Schrauben des Motors, die gelöst werden müssten, um dies zu überprüfen, verplomt sind.

Es bleibt festzuhalten, dass der von Ihnen gelieferte Gebrauchtmotor nicht in Ordnung ist und deshalb der Auftrag, den Sie erteilt haben, nicht zur Zufreidenheit ausgeführt werden kann.
[...]"

Autor:  Chris [ Do 9. Aug 2012, 19:06 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Motorrevision 3.0 24V

Ntürlich läßt sich nicht alles was an Schäden vorhanden ist oder sein kann, durch Inaugenscheinnahme feststellen.
Hier ist die Vorgehensweise sicher unterschiedlich. Ich hätte einen gebrauchten "Rumpfmotor" sicher auch nicht ohne weiteres verbaut. Mein Vorgehen hätte sicher eine Kontrolle der Haupt- und Pleuellager sowie ein Vermessen der Kurbelwelle und vieles anderes beinhaltet. Aber ich hätte auch versucht den vorhanden Motor instandzusetzen...
Verplombte Schrauben? Versiegelt? Verklebt? Oder tatsächlich Schraube für Schraube mit eine Plombe versehen? War das vorher schon? Oder sind die erst durch die Werkstatt verplombt worden?
Für mich ist das ganze sehr rätselhaft...

Wie gesagt, Verschleiß kann man nicht immer sehen - oft nur messen - aber wenn der Motor klappert (wahrscheinlich Lagerschaden) hätte man, mit an Sicherheit grenzender Wahrschlichkeit, einen sichtbaren Verschleiß vorher feststellen können. Dazu hätte evtl. die Kurbelwelle ausgebaut, vermessen und anschließend mit neuen Lagern wieder eingebaut gehört. Kostenpunkt: je ein Satz Haupt- und Pleuellager sowie neue Simmerringe (~250,- EUR an Teilen). Die Axiallager (Anlaufscheiben) können im Regelfall weiterverwendet werden.
Ich treffe mal die Aussage, niemals einen Alfa V6 Motor, der sowieso schon halboffen vor mir liegt, ohne die KW-Lagerung zu erneuern und ohne die Ölpumpe zu überprüfen wieder zusammen- und dann einzubauen.

Gruß

Chris

Autor:  obenhaus [ Fr 10. Aug 2012, 00:33 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Motorrevision 3.0 24V

Chris hat geschrieben:
... Mein Vorgehen hätte sicher eine Kontrolle der Haupt- und Pleuellager sowie ein Vermessen der Kurbelwelle und vieles anderes beinhaltet. ...


Den entsprechenden Auftrag bestätigen ja sogar die Anwälte des Autohauses: "... Nach Absprache wurde dieser Motor nur insoweit geöffnet (Ölwanne), um zu überprüfen, ob die Haupt- und Pleuellager in Ordnung seien..."

Chris hat geschrieben:
... Wie gesagt, Verschleiß kann man nicht immer sehen - oft nur messen - aber wenn der Motor klappert (wahrscheinlich Lagerschaden) hätte man, mit an Sicherheit grenzender Wahrschlichkeit, einen sichtbaren Verschleiß vorher feststellen können. Dazu hätte evtl. die Kurbelwelle ausgebaut, vermessen und anschließend mit neuen Lagern wieder eingebaut gehört. Kostenpunkt: je ein Satz Haupt- und Pleuellager sowie neue Simmerringe (~250,- EUR an Teilen). Die Axiallager (Anlaufscheiben) können im Regelfall weiterverwendet werden.
Ich treffe mal die Aussage, niemals einen Alfa V6 Motor, der sowieso schon halboffen vor mir liegt, ohne die KW-Lagerung zu erneuern und ohne die Ölpumpe zu überprüfen wieder zusammen- und dann einzubauen.


Das bestätigt im Grunde, was ich dachte: nämlich, dass man den Gebrauchtmotor weitgehend prüfen kann. Es hätte also mehr Aufwand, mehr zu zahlende Stunden erfordert.

Chris hat geschrieben:
...Verplombte Schrauben? Versiegelt? Verklebt? Oder tatsächlich Schraube für Schraube mit eine Plombe versehen? War das vorher schon? Oder sind die erst durch die Werkstatt verplombt worden?
Für mich ist das ganze sehr rätselhaft...


Auch mir erscheint das sehr rätselhaft. Und eben dadurch fühle ich mich auf den Arm genommen.

Autor:  Chris [ Fr 10. Aug 2012, 15:59 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Motorrevision 3.0 24V

obenhaus hat geschrieben:
Das bestätigt im Grunde, was ich dachte: nämlich, dass man den Gebrauchtmotor weitgehend prüfen kann. Es hätte also mehr Aufwand, mehr zu zahlende Stunden erfordert.


Logisch. Selbst wenn der Motor überholt wird, muß ja nicht immer alles neu. Vielmehr stellt man fest wie groß der Verschleiß an den jeweiligen Teilen ist, bzw. ob überhaupt welcher vorhanden ist. Erst dann wird entschieden was erneuert werden muß und was nicht. Klar gibt es einige Dinge die aus Erfahrung von vornherein erneuert werden sollten. Aber Teile die keinen Verschleiß aufweisen oder dessen Verschleiß sich noch weit innerhalb der vorgeschriebenen Toleranzmaße des Hestellers bewegen, können im Regelfall wieder verwendet werden.
Da ist aber das Problem moderner Werkstätten. Diese sind im Regelfall gar nicht mehr für solche Arbeiten ausgerüstet. Außerdem gibt es kein Personal das in der Lage ist einen Motor instandzusetzen. Daher kommt auch immer wieder der Vorschlag das ausschließlich AT-Teile verwendet werden können. Quasi Austauschschrauben!
Das Wort "Austauschschrauber" kann daher in gewissen Kreisen durchaus als Schimpfwort gelten. ;-)

Gruß

Chris

Autor:  obenhaus [ Fr 10. Aug 2012, 17:35 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Motorrevision 3.0 24V

Dem Anwalt des Autohauses habe ich nun erstmal folgendes geschrieben:

"[...] In der Sache erlauben Sie mir bitte an dieser Stelle den Hinweis, dass die Aussage, bei dem Probelauf habe sich herausgestellt, dass der Motor „klappert“ und dieses nicht zu beseitigen sei, wenig substantiiert und mir eine Einlassung dazu nicht möglich ist.[...] "

Mal schauen, was die darauf nun antworten werden.

p.s.: Nun, wo sich ein Anwalt für das Autohaus legitimiert hat, darf ich standesrechtlich nicht mehr direkt mit dem Autohaus kommunizieren.

Autor:  obenhaus [ So 12. Aug 2012, 10:51 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Motorrevision 3.0 24V

Nach hin und her überlegen tendiere ich derzeit dazu, nicht den unfertigen Wagen herauszuverlangen, um ihn schnellst möglich anderswo rteparieren zu lassen. Vielmehr möchte ich weiter auf der Auftragserfüllung beharren. Das habe ich anwaltlich noch nicht durchgezogen, einen unwilligen zur Vertragserfüllung zu drängen. Gehe daher davon aus, dass das etwas länger dauern wird - Zivilklage vorm Amtsgericht dauert schätzungsweise rd. 1/2 Jahr.

Für den Schadensersatz wg. Pkw-Ausfall muss ich mal schauen, was die Versicherung vor 2 Jahren beim alten V6 angesetzt hat, nachdem da einer die Stoßstange gequetscht hatte.

Zudem droht Verschlechterung, wenn der Wagen dort auf dem Platz rumsteht...

Autor:  Chris [ So 12. Aug 2012, 11:45 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Motorrevision 3.0 24V

Wenn Dir was an dem Wagen liegt, solltest Du schon versuchen diesen so schnell wie möglich herauszuverlangen. Denn wenn die Werkstatt bisher nicht mit guter Arbeit glänzen konnte, wird das unter Druck sicher nicht besser.

Gruß

Chris

Autor:  obenhaus [ So 12. Aug 2012, 12:04 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Motorrevision 3.0 24V

Wenn ich den Wagen herausverlange, habe ich aber wieder einen 164 mit kaputtem Motor, also so, wie er hingeschleppt wurde. Dann habe ich einmal Motor-Ausbau umsonst bezahlt und darf ihn nochmal bezahlen.

Zudem werden die den Wagen nicht einfach rausgeben - also erwarte ich auch in dem Fall einen Prozess, in dem der Zahlungsanspruch geklärt wird.

Mir kann doch an sich egal sein, wie die unter Druck arbeiten (macher wird dann ja auch erst gut). Die haben ein Auto mit ordentlich laufendem Motor zum Angebotspreis abzuliefern - basta. Aber in der Tat: klingt einfach, wird's aber sicher nicht.

Ich überleg mir das nochmal.

Autor:  obenhaus [ So 12. Aug 2012, 23:04 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Motorrevision 3.0 24V

Ich hab mir das nochmal überlegt:

Herausgabe erscheint zwar wünschenswert, ist aber rechtlich unglücklich. Macht das Autohaus Zurückbehaltung wegen Zahlungsansprüchen geltend, dann ist auf Herausgabe zu klagen. Eine Herausgabe im Wege der einstweiligfen Verfügung erfolgt nur an einen Gerichtsvollzieher. Das bringt nichts und kostet nur Geld. Kommt nur in Betracht, den Zahlungsbetrag beim Gericht zu hinterlegen.

Nur: Wie soll ich denn Herausgabe verlangen? Der Ausbau des alten dekfekten Motors ist bezahlt. Nun erscheint es sinnvoll, den Wagen mit ausgebautem Motor herauszuverlangen, um nicht die Kosten für den nochmaligen Ausbau einklagen zu müssen. Die Gegenseite zum Ausbau zu bewegn, erscheint schon fraglich. Und wenn, dann wär' der ausgebaute Motor entsprechend für den Versand / die Mitnahme zu packen, was weitere Kosten verursacht.

Herausgabe hieße also: Vorschießen des beanspruchten Rechnungsbetrages zur Hinterlegung und des nochmaligen Ausbaus bei einer anderen Werkstatt.

Die Tücken liegen halt im Detail.

Autor:  Jan [ Mo 13. Aug 2012, 09:45 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Motorrevision 3.0 24V

Also ich habe mir das zweimal durchgelesen und runzel die Stirn, wo mein Gedankenfehler liegt. Nicht im Technischen, sondern im Rechtlichen. Der Wagen steht bei einer Werkstatt, die Dir den Motortausch zwischen Deinem defekten und einem von Dir beigestellten Schlachter durchführen soll bzw. hierzu auch einen Auftrag erhielt. Nun stellte sich heraus, dass der von Dir beigestellte Motor ebenfalls defekt ist. Dein Anspruch an die Werkstatt nun ist dennoch Vertragserfüllung? Oder habe ich da was überlesen?

Gruß
Jan

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