reiner164TS hat geschrieben:
Hallo,
ich bitte mal um Meinungen:
Ich habe versucht meine Scheibe mit der Reparatur-Harz-Methode flicken zu lassen.
Dabei ist die Scheibe gerissen!
Das passiert wohl öfter mal.
Da die Sache meist über eine Abtretungserklärung läuft, wird dann einfach eine neue Scheibe eingebaut und die entstehende Selbstbeteiligung ausgebucht.
Das will ich aber nicht, denn die Reparatur wird mit 115 € abgerechnet, die neue Scheibe mit 930 €.
Wie dann meine Schadenquote aussieht, kann man sich denken und das im ersten Jahr bei dieser Gesellschaft
Wer haftet denn eigentlich für so einen Schaden?
Oder ist das mein allgemeines Lebensrisiko?
Viele Grüße
Reiner
Moin,
mal Butter bei die Fische.
Was ist meist ?
Erstens, hast du einen Auftrag für die Reparatur oder den Austausch gegeben ?
Wie sieht der Auftrag genau aus (z.b. Klausel für reißende Scheibe?)
Was für ein Betrieb hat die Scheibenreparatur durchgeführt (Alfa Werkstatt, Autoglaswerkstatt, andere Werkstatt)?
Wurde über das Risiko des Reißens hingewiesen ?
Viele offene Fragen.
Grundsätzliches:
Man läßt keine Scheibe reparieren, da Windschutzscheiben ein Verschleißteil sind (Steinschläge, kratzen im Winter).
Wozu hast du eine Teilkasko wenn du sie nicht nutzt?
mfg
Sven