alfa164super hat geschrieben:
Jan hat geschrieben:
Da wird alles angepasst. Bis 2005 war das in D sogar straffrei.
Gruß
Jan
Und wieso sollte man bestraft werden ? Kann ja wohl passieren dass ein Tacho kaputt geht und
repariert werden muss....oder nicht ?
Gruss
Lui
Nun, mit Strafe geahndet wurde nicht, dass der Tachostand nicht mit der tatsächlichen Laufleistung übereinstimmt. Die Strafbarkeit führt erst herbei, wenn man einem Käufer hierüber nicht die Wahrheit sagt (auch ins Blaue hinein) und der sich aufgrund dessen zum Kauf entschließt. Das ist - wie bisher - schlichtweg als Betrug strafbar.
Um einen besseren Schutz herbeizuführen, wurde dann die bis dahin straflose Vorbereitungshandlung, das Tachojustieren, als Urkundsdelikt (im Rahmen der Fälschung technischer Aufzeichnungen, so meine ich jedenfalls) mit Strafe belegt. Dieses Delikt wird neben dem Betrug geahndet.
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Steueranwalt in Hamburg und Zürich1993 Alfa Spider 2.0 IE nero
1993 Alfa 164 S V6 24V blu genoa
1993 Alfa 164 S V6 24V CAE blu genoa
2000 Alfa Spider 3.0 V6 grigio eclisse
2001 Alfa 156 V6 24V blu vela