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 Betreff des Beitrags: Rechtliche Situation beim Kauf von Schlachtautos
BeitragVerfasst: Sa 13. Jul 2013, 14:30 
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Registriert: Mi 28. Mai 2008, 16:50
Beiträge: 1367
Wohnort: 30916 Kirchhorst
Moin,

ich biete gerade auf ein Schlachtauto ohne Schlüssel und Papiere.
Wie sieht eigentlich die Situation aus, wenn später jemand mit Brief und Schlüsseln kommt und die Herausgabe des Fahrzeugs verlangt?
Ist ja dann geschlachtet ...

Generell und theoretisch ist die Sache klar - über das Thema "Gutgläubiger Erwerb" habe ich seinerzeit meine Abschlußarbeit geschrieben :roll:

Aber wie wird das in der praktischen Rechtsprechung gehandhabt?

Gruß
Reiner

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 Betreff des Beitrags: Re: Rechtliche Situation beim Kauf von Schlachtautos
BeitragVerfasst: So 14. Jul 2013, 10:23 
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Registriert: Do 5. Jun 2008, 09:32
Beiträge: 659
Wohnort: Hamburg
reiner164TS hat geschrieben:
Generell und theoretisch ist die Sache klar - über das Thema "Gutgläubiger Erwerb" habe ich seinerzeit meine Abschlußarbeit geschrieben :roll:


Dann weisst Du wohl besser Bescheid als anderen hier?!

Die Hauptfrage wird sein, was der Anspruchsteller noch herausverlangen kann, wenn geschlachtet wird. Evtl. ist seine Sache dann ja schon untergegangen.

Zur Not gibst Du das Wrack raus und stellst Deine Schadensersatzforderung gegen Deinen Verkäufer des Wracks. Wär nicht dumm, beim Kauf festzuhalten, dass Rechte Dritter nicht bestehen (Zusicherung des Verkäufers).

Nur, wenn Du zumindest fahrlässig fremdes Eigentum schädigt, bist Du dem Eigentümer zum Ersatz verpflichtet. Und dann muss der seine Ansprüche substantiieren - viel Spass dabei...

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Steueranwalt in Hamburg und Zürich

1993 Alfa Spider 2.0 IE nero
1993 Alfa 164 S V6 24V blu genoa
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 Betreff des Beitrags: Re: Rechtliche Situation beim Kauf von Schlachtautos
BeitragVerfasst: So 14. Jul 2013, 10:32 
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Registriert: Do 5. Jun 2008, 09:32
Beiträge: 659
Wohnort: Hamburg
Du kannst beim KBA anfragen, ob der Brief mal aufgeboten wurde. Wenn die Anfrage negativ läuft, soll Dir mal einer 'nen Fahrlässigkeitsvorwurf machen.

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