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 Betreff des Beitrags: Bestellung aus DE 2mal geliefert
BeitragVerfasst: Di 20. Jan 2009, 22:32 
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Registriert: Do 29. Mai 2008, 13:02
Beiträge: 215
Wohnort: Switzerland
Jungs Ihr wisst das sicher..

Muss ich den zum 2. Mal gelieferten Artikel wieder zurück senden, oder gehört mir was nicht bestellt wurde?

Danke und Gruss

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 Betreff des Beitrags: Re: Bestellung aus DE 2mal geliefert
BeitragVerfasst: Di 20. Jan 2009, 23:54 
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Registriert: Mo 2. Jun 2008, 10:34
Beiträge: 35
hi rolf

also nach schweizer recht (hilft dir zwar nicht :lol: ) musst du nur unaufgefordert zugeschickte dinge nicht zurückschicken. bei einer doppelten lieferung wegen eines fehlers giltet das aber (eher) nicht, da es ja ein fehler und nicht unaufgefordert ist.
ich denke in DE wird die rechtslage ähnlich sein.

gruss
michel

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 Betreff des Beitrags: Re: Bestellung aus DE 2mal geliefert
BeitragVerfasst: Di 20. Jan 2009, 23:57 
Administrator
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Registriert: Di 27. Mai 2008, 16:27
Beiträge: 1856
Wohnort: 63 Rhein-Main
Wenn das Gegenüber ein Privatmann ist, dann sollte man zurückschicken.
Bei einem Geschäftsmann kommt es darauf an...

Letztendlich ist aber entscheident wie Du selbst darüber denkst... Und das unabhängig von der jeweiligen Gesetzeslage...

Das aber die Versankosten auch eine Rolle spielen, könnte man den Versender vorher fragen ob er die Kosten übernimmt. ;-) Denn die würde ich hierbei nicht tragen wollen.

Gruß

Chris

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 Betreff des Beitrags: Re: Bestellung aus DE 2mal geliefert
BeitragVerfasst: Mi 21. Jan 2009, 00:33 
Foreninventar
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Registriert: Do 29. Mai 2008, 13:02
Beiträge: 215
Wohnort: Switzerland
Danke Jungs.

Werd mich mal mit dem Geschäftsmann in verbindung setzten.

Gruss und schönen Abend
Rolf

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 Betreff des Beitrags: Re: Bestellung aus DE 2mal geliefert
BeitragVerfasst: Fr 23. Jan 2009, 11:54 
Foreninventar
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Registriert: Do 5. Jun 2008, 09:32
Beiträge: 661
Wohnort: Hamburg
Da Du hier einen grenzüberschreitenden Sachverhalt hast, muss man schauen, welches Recht anwendbar ist. Ist nichts anderes bestimmt, ist bei einem Leistungsaustauschvertrag grundsätzlich das Recht des Staates anwendbar, in dem die Hauptleistung zu erbringen - hier Kauf, Lieferung: am Wohnsitz des Käufers.

Und wenn der Lieferant/Verkäufer die zweite Lieferung zurückhaben will, dann darf er zur Not auch am Gerichtsort, an dem der Käufer seinen Wohnsitz hat, die Herausgabeklage erheben.

Aber ist ja nur fair, sich mit dem Lieferanten in Verbindung zu setzen.

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 Betreff des Beitrags: Re: Bestellung aus DE 2mal geliefert
BeitragVerfasst: Fr 23. Jan 2009, 12:43 
Foreninventar
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Registriert: Do 29. Mai 2008, 13:02
Beiträge: 215
Wohnort: Switzerland
Ja der Verkäufer wurde informiert. Warte noch auf Antwort.
Ist ja auch nicht so, das ich dies nicht zurücksende. Jedoch hat sich auch mit Zoll und Versand einiges zusammengeläppert.

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